Fragen und Antworten

Kann eine museumsgerechte Restaurierung von Glasobjekten völlig unsichtbar ausgeführt werden?

Glas hat spezielle optische Eigenschaften, die durch einen Bruch oder Sprung gestört werden. Deshalb sind die Fügestellen an einem zusammengesetzten Objekt immer in Abhängigkeit von den Lichtverhältnissen und den Eingesetzten Restaurierungsmaterialien für den Fachmann mehr oder weniger sichtbar. Bei Klebungen an Objekten mit komplizierten Formen muß unter Umständen mit stärkerer Sichtbarkeit im Bereich der Restaurierung gerechner werden. Dies gilt besonders für die Klebung von Sprüngen, die nicht reversiebel ausgeführt werden müssen und bei Ergänzungen, da hier neben der Lichtbrechung auch noch die Farb-Metamerie eine große Rolle spielt. Die Farbwiedergabe bei Ergänzungen wird sehr stark durch die Lichtqualität - Warm, Warmweiß oder Weiß beeinflusst, so dass es immer mehr oder weniger große Abweichungen in den Farbnuancen geben wird.

Weshalb werden gebrochene Glasobjekte nicht mit der „Lampe“ verschmolzen?

Das Risiko das Objekt unwiederbringlich zu zerstören ist unübersehbar. Glaswerkstoffe haben unterschiedliche Zusammensetzungen und daraus resultierend unterschiedliche Schmelzintervalle, so das dieses Verfahren nur bei neueren, historisch unbedeutenden Objekten angewendet werden kann. Darüberhinaus würden derartige Maßnahmen den Anforderungen einer museumsgerechten Wiederherstellung und Erhaltung dieser Objekte wiedersprechen, in derem Fordergrund die Reversibilität aller restauratorischen Eingriffe stehen muss.

Muss der Auftraggeber den Preis für die Restaurierung im Voraus bei Auftragserteilung bezahlen?

Die Bezahlung der in Auftrag gegebenen Restaurierung erfolgt erst nach Abschluß der Arbeiten. Eine Vorauszahlung ist unüblich und oft auch für den Kunden nicht zumutbar, da die Wartezeiten bis zur Auftragsrealisierung erheblich sind.
Eine Ausnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Restaurierungsaufwand den materiellen Wert des Objektes übersteigt – hier kann der Restaurator eine zumutbare Anzahlung vom Auftraggeber verlangen.

Ist die Kundenware in der Werkstatt des Restaurators versichert?

In der Regel wird in jedem Werkvertrag ein deklarierter Versicherungswert für die dem Restaurator zur Bearbeitung übergebenen Stücke angegeben. Die Versicherungsbedingungen basieren auf dem Versicherungsvertrag des Restaurators mit seiner Versicherung (z.B.: „Allgemeine Bedingungen für die Ausstellungsversicherung“ – AVB Ausstellung).

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